Allgemeine Geschäftsbedingungen Center of Pilates & Yoga

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) finden ab dem 01.10.2024 Anwendung und gelten für jegliche Nutzung der Einrichtungen, Kurse, Workshops, Ausbildungen, Retreats und der sonstigen Angebote von Center of Pilates & Yoga unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

„Center of Pilates & Yoga“ bezeichnet den Inhaber Katrin Auwärter, sowie alle in ihrem Auftrag handelnden Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Als Kunden gelten all diejenigen Personen, die von Center of Pilates & Yoga die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Kurs- und Veranstaltungsangebotes im Sinne von Ziffer 2. erwerben bzw. erworben haben.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird für Center of Pilates & Yoga CPY verwendet.

1 Angebote

 1.1 CPY bietet abgeschlossene und fortlaufende Kurse an (im Folgenden „Kurse“ genannt), insbesondere Pilates- und Yogakurse, einzeln oder in der Gruppe und mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden. Zur Durchführung des Kurs- und Veranstaltungsangebots unterhält Center of Pilates & Yoga ein Studio in Schwarzenbach an der Saale, Schwingener Weg 1. Das Kurs- und Veranstaltungsangebot wird in diesen dafür angemieteten Räumen durchgeführt.

 1.2 CPY bietet wechselnde Angebote wie Fortbildungen, Workshops und Retreats mit unterschiedlichen Lehrern an unterschiedlichen Veranstaltungsorten.

 1.3 In Kooperation mit Ashtanga Yoga Innovation (AYI) ® bietet CPY verschiedene Module der Ausbildung „AYI® Inspired YogalehrerIn“, „AYI® Advanced YogalehrerIn“ an (im Folgendem „Ausbildung“ genannt).

2 Nutzungsverträge

2.1 Mitgliedschaftsverträge (im Folgenden „Mitgliedschaften“) sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Kursteilnahme (gemäß Ziffer 1.1) berechtigen. Sie sind zum Ende der vertraglichen Grundlaufzeit kündbar oder verlängern sich mangels Kündigung automatisch um die Dauer der Grundlaufzeit. CPY bietet Mitgliedschaften mit Laufzeiten von 6 und 12 Kalendermonaten an. Mitgliedschaften berechtigen nicht zur Nutzung von Veranstaltungen (gemäß Ziffer 1.2) sowie Ausbildungen (gemäß Ziffer 1.3).

2.2 Mehrfachkarten sind Nutzungsverträge, die zum Besuch einer bestimmten Anzahl von Kurseinheiten gemäß Ziffer 1.1 innerhalb eines bestimmten Zeitraums berechtigen. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar. Eine Kündigung ist nicht möglich. Folgende Mehrfachkarten sind erhältlich:

  • 3er Start Paket (Gültigkeit 2 Monate ab 1. Buchung)
  • 10 Punkte Karte (Gültigkeit 12 Monate ab 1. Buchung)
  • 20 Punkte Karte (Gültigkeit 12 Monate ab 1. Buchung)
  • 20 Punkte Karte Präventionskurs (Gültigkeit 3 Monate ab 1. Buchung)

2.3 Veranstaltungen (gemäß Ziffer 1.2), Ausbildungen (gemäß Ziffer 1.3) sowie Einzelangebote (wie Einzelunterricht) sind gesondert zu vergütende Leistungen.

3 Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko, Vertragsabschluss

3.1 Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag bzw. im Teilnehmerkonto des Buchungssystems als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (im Folgenden „Teilnehmer“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko gleich welcher Art liegt insofern allein auf Seiten des Teilnehmers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von CPY die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.

3.2 Die Hausordnung von CPY ist zu beachten.

3.3 Verträge zwischen CPY und den Kunden kommen durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zu Stande. Die Anmeldung zu bzw. die Buchung von durch CPY angebotenen Kursen, Workshops oder sonstigen Dienstleistungen und Veranstaltungen stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB dar, wobei die Anmeldung/Buchung per E-Mail, Telefon, vor Ort sowie über die Sportmarktplattform Eversports www.eversports.de erfolgen kann. Die Annahme durch CPY erfolgt durch den Versand einer Anmelde- bzw. Zahlungsbestätigung per E-Mail (ggf. durch Eversports) bzw. Vertragsunterschrift.
Eine Teilnahme an gebuchten Kursen, Workshops oder Dienstleistungen ist vor Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrages ausgeschlossen, sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde. Die Zusage für einen Platz in einem Kurs o.ä. Angebot wird erst verbindlich, wenn die jeweiligen Gebühren vollständig bezahlt sind.

3.4 Die Verpflichtung zur Zahlung nach Abschluss des Vertrages bleibt auch bei Nichtnutzung des Angebotes durch Abbruch, Versäumnis oder anderweitiger Nichtteilnahme durch den Teilnehmer bestehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung ist ausgeschlossen. CPY empfiehlt für höherpreisige Angebote den Abschluss einer Seminarversicherung, da der Teilnehmer für den gesamten Betrag haftet. Ziffer 7.4 bleibt davon unberührt.

4 Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

4.1 Mitgliedschaften werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag für die Dauer von 6 oder 12 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum.

4.2 Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sie die Mitgliedschaft stillschweigend jeweils um seine Grundlaufzeit (auf unbestimmte Zeit) und kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

4.3 Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

4.4 Dem Teilnehmer steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

4.5 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind nicht gültig. Die Kündigungserklärung des Teilnehmers ist postalisch an Center of Pilates & Yoga, Schwingener Weg 1, 95126 Schwarzenbach an der Saale zu senden.

4.6 Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

4.7 Bei Mehrfachkarten besteht über die Rückgabemöglichkeit nach Ziffer 3.1 Satz 3 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

5 Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit) für Mitgliedschaften

 5.1 Eine Ruhezeit ist nur für einen Mitgliedschaftsvertrag und ein mal pro Kalenderjahr ohne Angaben von Gründen für die Dauer von einem Monat möglich. Der Antrag muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen und von CPY bestätigt werden. Die entsprechende Zeit wird im Anschluss an die Grundlaufzeit angefügt.

5.2 Ein Aussetzen des Mitgliedschaftsvertrages ist auch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Teilnehmers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate.

5.3 Beginn und Dauer der Ruhezeit ist CPY durch schriftliche Erklärung des Teilnehmer bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich. Die Dauer der Ruhezeit wird an die Vertragslaufzeit angehängt.

5.4 Während der Ruhezeit können die Kursangebote von CPY nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung zu Beginn und während der Ruhezeit ist nicht möglich.

5.5 Die Vereinbarung einer Ruhezeit für Mehrfachkarten sind nicht möglich.

 

6 Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

6.1 CPY ist berechtigt, die maximale Anzahl der Teilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein, bei Veranstaltungen oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen (z.B. räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer) oder aufgrund behördlicher Anordnung erforderlich ist. Eine Begrenzung wird per E-Mail und über die Website bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Lehrer bestimmt.

6.2 Um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten, sollten die Kursplätze für Kurse nach Ziffer 1.1 online reserviert werden. Die Voranmeldung ermöglicht die Vorausbuchung eines Kursplatzes. Sie kann per Login über die Website htp://www.centerofpilatesyoga.de/kursplan oder/und über die Sportmarktplattform Eversports www.eversports.de erfolgen. Sollte die Teilnahme an einer vorausgebuchten Klasse nicht möglich sein, so ist diese durch den Teilnehmer spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn über die Buchungsplattform Eversports App oder Login über die Website wieder abzusagen. Werden Kurse innerhalb von 24h vor Kursbeginn abgesagt gilt dies als Spätabsage. Spätabsagen bei Mehrfachkarten-Nutzern führen zu einer Verrechnung des Zutritts. CPY behält sich das Recht vor, wiederholte Spätabsagen von Mitgliedern mit einer Gebühr von 10 EUR zu berechnen.

6.3 Um eine ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Teilnehmer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht. Kurse vom Typ „Mysore “ können (freie Kursplätze vorausgesetzt) innerhalb des ausgeschriebenen Zeitraums frei betreten und verlassen werden.

6.4 CPY behält sich das Recht vor, die Teilnahme an ausgewählten Kursen und/oder Veranstaltungen von Vorkenntnissen abhängig zu machen. Ob der Teilnehmer die notwendigen Vorkenntnisse mitbringt, kann mit dem Lehrer besprochen werden. Der Lehrer ist berechtigt, dem Teilnehmer die Teilnahme an einem Kurs zu verweigern, sofern der Teilnehmer nicht die notwendigen Vorkenntnisse mitbringt oder aufgrund mangelnder Teilnahmefähigkeit gemäß Ziffer 9.

6.5 CPY ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Teilnehmer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.

6.6 CPY ist im Rahmen von Ziffer 6.5 insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. CPY behält sich unter Berücksichtigung einer rechtzeitigen Ankündigung vor, an offiziellen Feiertagen des Bundeslandes Bayern zu schließen. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung der Kurse wegen Betriebsferien. Betriebsferien wird CPY per Newsletter im Voraus ankündigen.

6.7 Online-Angebote

Sollte die Durchführung von Angeboten gemäß Ziffer 1.1 bis 1.3 aufgrund von Regelungen und / oder behördlichen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz als Folge der Corona – Pandemie untersagt oder mehr als nur unerheblich beeinträchtigt werden, behält sich CPY das Recht vor die oben aufgeführten Angebote per Online-Übertragung oder wahlweise als Hybrid-Lösung (im Folgenden „Online-Angebot “) anzubieten. CPY wird dem Teilnehmer den Wechsel auf Online-Angebot mindestens 24 Stunden im Voraus über die Website und per E-Mail ankündigen.

Für die Übertragung von Online-Angeboten nutzt CPY den Streaming-Anbieter Zoom. In diesem Zusammenhang gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien von Zoom. Zoom ist ein US-amerikanisches Unternehmen mit Sitz in San Jose, Kalifornien. Es bietet Fernkonferenzdienste an, die Videokonferenzen, Onlinebesprechungen, Chat und mobile Zusammenarbeit kombinieren. Zweck der Verarbeitung liegt insbesondere in der Kommunikation und in der Durchführung von Videokonferenzen, Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bei Zoom ist insbesondere eine Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1a DSGVO beziehungsweise berechtigte Interessen nach Artikel 6 Abs. 1 S.1f DSGVO. Die von Zoom veröffentlichten Datenschutzbestimmungen die unter https://zoom.os/gdpr abgerufen werden können, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Zoom.

Zur Teilnahme an dem Online-Angebot ist der Download der dazu nötigen Software oder App auf einem Laptop, Tablet oder Smartphone des Teilnehmers notwendig. Über den Zoom-Nutzereinstellungen kann der Teilnehmer frei über die Aktivierung bzw. Deaktivierung der Kamerafunktion sowie Wahl des Benutzernamens entscheiden.

Im Falle von Online-Angeboten kann der Lehrer nicht unmittelbar und sofort eingreifen, wenn Fehlhaltungen eingenommen werden. Insbesondere dann nicht, wenn der Teilnehmer die Kamerafunktion nicht nutzt. CPY bzw. der Lehrer haftet nur eingeschränkt für Schäden des Teilnehmers, nämlich nur bei einer Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CPY, des Lehrers, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dem Teilnehmer treffen besondere Pflichten und Obliegenheiten bei der Teilnahme am Online-Angebot. Er muss versuchen, sofort mit CPY Kontakt aufzunehmen, wenn er Probleme mit einer bestimmten Übung hat oder befürchtet, eine Fehlstellung einzunehmen. Kommt er dieser Pflicht nicht unverzüglich nach, trifft dem Teilnehmer bei einem eventuell auftretenden Schaden ein erhebliches Mitverschulden.

6.8 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung, Umstellung auf Online-Angebot oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Monatsbeitrages der Mitgliedschaft zu verlangen. Weiterhin kann der Teilnehmer bei Mehrfachkarten keine Verlängerung der Gültigkeit für die Dauer der Betriebsferien verlangen.

7 Bezahlung, Stornierung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

7.1 Teilnahmegebühren für Kurse nach Ziffer 1.1 sind entweder durch Erwerb von Einzel- und Mehrfachkarten oder durch Abschluss einer Mitgliedschaft im Voraus zu bezahlen. Sämtliche Mehrfachkarten und Mitgliedschaften können vor Ort im Studio, über die CPY-Website oder über die Eversports-App erworben werden.

7.2 Teilnahmegebühren für Angebot nach Ziffer 1.2 und 1.3 sind im Voraus per Banküberweisung, per Kreditkarte, per EC-Lastschrift vor Ort oder bar vor Ort zu zahlen. Zahlungen direkt vor bzw. bei der Veranstaltung sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen vorheriger Absprache.

7.3 Müssen Veranstaltungen aufgrund mangelnder Teilnehmeranzahl abgesagt werden, so informiert CPY den Teilnehmer darüber schnellstmöglich und erstattet dem Teilnehmer bereits gezahlte Beträge zurück.

7.4 Bei schriftlicher Stornierung durch den Teilnehmer bis zu 14 Tage vor dem Beginn einer Veranstaltung erstattet CPY 50 % des kompletten Betrages zurück. Innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung ist eine Rückerstattung des Betrages ausgeschlossen. Sollte der Teilnehmer eine Ersatzperson finden, der anstelle seiner an der Veranstaltung teilnimmt, ist dies möglich.

 7.5 Die Aufrechnung gegen Ansprüche von CPY ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber CPY.

8 Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

8.1 Die Nutzungsgebühren decken die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages (gemäß Ziffer 2.1 und  Ziffer 2.2) ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Veranstaltungen, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

8.2 Präventionskurse: Die Möglichkeiten der Bezuschussung der verschiedenen Krankenkassen sind unterschiedlich. Die Rahmenbedingungen hierfür regelt der „Leitfaden Prävention“ der GKV. Die von CPY als solche angebotenen „Präventionskurse“ erfüllen bei gesonderter Bezahlung die allgemeinen Voraussetzungen der Bezuschussungsfähigkeit durch die Krankenkassen. Es obliegt dem Teilnehmer, sich vor Kursbelegung zu informieren, ob – und unter welchen Bedingungen die eigene Krankenkasse den gewünschten Kurs bezuschusst. CPY übernimmt insofern keinerlei Haftung. Nach Ende des Präventionskurses stellt CPY ein Teilnahmebescheinigung aus. Den Nachweis gegenüber der Krankenkasse über die Teilnahme erbringt der Teilnehmer selbst. CPY behält sich das Recht vor, für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung eine Servicegebühr von 5 EUR zu berechnen.

8.3 Mitgliedschaftsbeiträge sind durch Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren zu zahlen. Der Teilnehmer ermächtigt CPY für die Dauer der Mitgliedschaft, die Aufnahmegebühr und die vereinbarten Mitgliedschaftsbeiträge von einem Bankkonto einzuziehen bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind CPY unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt der Mitgliedschaftsbeiträge wird von CPY festgelegt. Die Einzugsermächtigung ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu erteilen und kann nur bei nicht-vertragsgemäßen Abbuchungen entzogen werden. Dieser Vorgang muss schriftlich gegenüber CPY mitgeteilt werden.

8.4 Ein Wechsel des Zahlungsdienstleisters behält sich CPY vor. Eine gesonderte Mitteilung über den Wechsel erfolgt nicht. Die gewährten Berechtigungen gehen in diesem Vorgang an den neuen Dienstleister über. Eine separate Einwilligung zum Datentransfer ist nicht erforderlich.

8.6 CPY ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn die neuen Preise für alle zugänglich, mit betragsmäßiger Benennung angekündigt werden. Dem Teilnehmer steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.

8.7 Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist CPY berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

8.8 Sofern CPY besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. CPY ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.

8.9 Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann CPY eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt 10 EUR verlangen.

8.10 Forderungen die durch CPY an einen Dienstleister abgetreten wurden, werden durch diesen verfolgt und liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von CPY.

9 Teilnahmefähigkeit

Bei allen Angeboten ist Selbstverantwortlichkeit und normale psychische und physische Belastbarkeit vorausgesetzt.

Befindet sich der Teilnehmer in ärztlicher und/oder psychotherapeutischer Behandlung, so ist die Teilnahme an den Angeboten von CPY nur mit vorheriger Absprache und Genehmigung durch den jeweiligen Arzt bzw. Therapeuten möglich. Bestehen Vorerkrankungen und/oder Beeinträchtigungen, die zu einer Einschränkung der Teilnahme an einem Kurs oder Veranstaltung führen könnten, ist der Teilnehmer verpflichtet, CPY vor der Teilnahme darüber zu informieren.

10 Höhere Gewalt

10.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, die CPY die Erbringung der vertraglichen Leistung wesentlich erschweren, oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet CPY nicht.

10.2 Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Krieg und andere militärische Konflikte, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

10.3 Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Gleiches gilt, soweit CPY auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist und sich diese auf Grund höherer Gewalt verzögert.

10.4 Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

10.5 Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als sechs Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.

11 Haftung

11.1 CPY haftet für etwaige Schäden insoweit, als i(a) hren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung von CPY in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

11.2 Darüber hinaus haftet CPY, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die CPY oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

11.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 11.4 Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Für die von Teilnehmer mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt CPY keine Haftung.

11.5 CPY haftet nicht für Schäden und Verletzungen, die durch eigenes Verschulden der Teilnehmer entstehen.

11.6 CPY sichert für keine seiner Leistungen besondere Eigenschaften, insbesondere Erfolgsversprechen zu.

12 Datenschutz

12.1 CPY weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

12.2 CPY behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien oder zugelassene Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.

13 Bankverbindung

Empfänger: Center of Pilates & Yoga

IBAN: DE35 7805 0000 0222 3194 02

BIC /SWIFT: BYLADEM1HOF

BANK: SPARKASSE HOCHFRANKEN

14 Nebenabreden, Schlussbestimmung, Gerichtsstand

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, der Preise und sämtlicher Angebotsverträge sind jederzeit möglich und bedürfen der Schriftform.

14.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Schwarzenbach an der Saale.

14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Hof. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.

 14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich zulässig, dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Bezweckten bzw. gewollten am ehesten entspricht.

14.5 Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden.

Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

14.6 Für alle Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).